Leistungen ohne ärztliche Verordnung

Die Behandlung ohne Verordnung wird nicht von Grundversicherung übernommen

Im Kanton Freiburg können Sie sich ohne Verordnung von Ihrem Physiotherapeuten behandeln lassen. Diese Sitzungen werden jedoch nicht von der Krankenkasse erstattet. Im Falle einer komplexen oder unbekannten Situation ist der Physiotherapeut verpflichtet, den Patienten an seinen Arzt zu verweisen, damit er die entsprechende Behandlung erhält.

Maßgeschneiderte Angebote existieren.

Ihr Physiotherapeut oder Ihre Physiotherapie-Praxis kann weitere Dienstleistungen anbieten. Zum Beispiel die Teilnahme an einem Pilates-Kurs, Wassergymnastik oder Entspannung/Meditation. Achten Sie darauf, was Physiotherapeuten in Ihrer Umgebung anbieten.

Vision

Physioswiss und ihre kantonalen und regionalen Verbände wollen, dass Patientinnen und Patienten in Zukunft die Freiheit haben, in bestimmten Fällen zwischen einer Erstkonsultation bei einem Arzt oder bei einer Physiotherapeutin zu wählen. Mit dieser Wahlfreiheit werden folgende Ziele verfolgt
  • Einfacher und schneller Zugang für den Patienten
  • Entlastung der Allgemeinmediziner (Mangel an Allgemeinmedizinern)
  • Koordinierte Versorgung fördern
  • Kostendämpfung durch Vermeidung von diagnostischen Tests und Arztbesuchen

Die Gespräche sind im Gange, aber es ist noch ein langer Weg zu gehen. Andere angelsächsische und europäische Länder, die in diesem Bereich weiter fortgeschritten sind, zeigen, dass sich die freie Wahl zwischen Arzt und Physiotherapeut positiv auf die Kosten und die Zufriedenheit der Patienten auswirkt.