Leistungen mit ärztlicher Verordnung

Die Physiotherapeuten handeln im Rahmen der Physiotherapie im Auftrag des Arztes. Der Arzt muss dem Patienten eine Verordnung für die Physiotherapie verschreiben, in dem er kurz die Diagnose und die Erwartungen des Physiotherapeuten beschreibt.

Die Verordnung der Physiotherapie ist das zentrale Element, das den verordnenden Arzt, den Physiotherapeuten und den Patienten verbindet. Es ist wichtig, dass der Physiotherapeut diese Verordnung erhält, um im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu handeln.

Auswahl der Behandlungsmethoden

Der verordnende Arzt gibt nach Absprache die Ziele an, an denen während der Physiotherapie-Sitzungen gearbeitet werden soll. Die Auswahl der Techniken und Modalitäten entscheidet der Physiotherapeut. Dank der Anamnese (gestellte Fragen) und die Erstbeurteilung, kann der Physiotherapeut dem Patienten eine Behandlungsstrategie vorschlagen.

In vielen Fällen ist es notwendig verschiedene Techniken (manuelle Therapie, aktives oder passives Arbeiten, therapeutisches Lernen, ein Heimprogramm oder mit Geräten trainieren) zu kombinieren. Es ist die Aufgabe des Physiotherapeuten zu wissen, wie man die beste Strategie wählt, um das beste Ergebnis für jeden zu erzielen.

Anzahl Sitzungen

Darüber, welche Anzahl von Physiotherapie-Sitzungen in der Zeitspanne eines Jahres von der Krankenkasse übernommen werden, geben weder das KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung), noch die KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) eindeutig Auskunft. Sämtliche Auskünfte, wonach die Anzahl der Sitzungen beschränkt sei (auf 6, 9 oder X Sitzungen pro Jahr), sind nicht korrekt.

Der Arzt ist vollkommen frei, die Anzahl der Physiotherapie-Sitzungen festzulegen, die benötigt werden, um den Zustand des Patienten zu verbessern.

Die Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sieht vor, dass "der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin dem Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin zu berichten und einen begründeten Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie zu unterbreiten" hat.

Der behandelnde Arzt und der behandelnde Physiotherapeut können in Absprache mit ihrem Patienten darüber befinden, ob es nötig sei, die laufende Behandlung weiterzuführen oder abzubrechen. Die Aufgabe des Vertrauensarztes der Krankenversicherung besteht darin abzuklären, ob die gewählte Behandlung angemessen und richtig ist.

Je nach Fall kann er Vorbehalte anbringen oder Kontrollen einfordern, insbesondere bei Langzeitbehandlungen, die mehr als 36 Sitzungen umfassen.

Gültigkeit der Verordnung

Eine Physiotherapie-Verordnung ist für maximal 9 Sitzungen gültig. Die erste Sitzung muss innert 5 Wochen nach dem Datum der vom Arzt ausgestellten Verordnung stattfinden. (Art. 5, al. 2 des KLV).

Falls die Frist von fünf Wochen überschritten wurde, sollte der Physiotherapeut nicht mit der Behandlung beginnen, denn er wird nach Ablauf dieser Frist von der Krankenkasse nicht entschädigt. Der Arzt muss deshalb eine neue Verordnung ausstellen.

Diese Zusatzarbeit des Arztes kann auf ein Minimum beschränkt werden, wenn er seine Patienten auf die Frist von 5 Wochen hinweist, und die Patienten rasch mit einem Physiotherapeuten Kontakt aufnehmen.

Wahl des Behandlungsortes

Eine Physiotherapie-Verordnung ist in der ganzen Schweiz gültig. Der Patient darf sich einen Physiotherapeuten seiner Wahl aussuchen, der über ein in der Schweiz erworbenes Diplom in Physiotherapie verfügt oder vom Roten Kreuz anerkannt sein muss.